Jeder Modellflugpilot ist verpflichtet sich vor der Aufnahme seines Flugbetriebs mit:

  • Namen

  • Ankunftszeit und Datum

  • Art des Fluggerätes

in das Flugbuch einzutragen.

Der Modellflugpilot hat vor der Aufnahme seines Flugbetriebs die Flugplatzordnung vom 12.03.2019 gelesen und verstanden.

Der Modellflugpilot erklärt mit seiner Unterschrift die Einhaltung der Flugplatzordnung.

Vor dem Verlassen des Flugplatzes notiert der Modellflugpilot die Beendigung seiner Anwesenheit in das Flugbuch.