1. Der Flugplatz gehört dem MFC Wunstorf e.V.. Das Fliegen ist Mitgliedern gestattet, Gäste sind auf Anfrage willkommen. Der Flugplatz liegt innerhalb der Luftraumkontrolle Hannover und unterliegt den Bestimmungen der Deutschen Flugsicherung Hannover
2. Als Anfahrt ist der Weg parallel zur Mülldeponie zu benutzen. Der Parkplatz befindet sich nördlich des Zufahrtsweges auf Länge des Platzes bis zur Schutzhütte, der Pilotenstand entlang des Zufahrtsweges.
Der Platz ist sauber zu halten.
3. Beim Fliegen ist folgender Flugsektor unbedingt einzuhalten:
im Norden die Zufahrtstraße, bzw. der Sicherheitszaun
im Westen das Wäldchen
im Süden die Hochspannungsleitung
im Osten die Autobahn/Waldhain
Dabei muss zur Autobahn und zur Hochspannungsleitung ein deutlicher
Sicherheitsabstand eingehalten werden. Ein Überfliegen des Parkplatzes, des Pilotenstandes und der Mülldeponie ist nicht gestattet.
Ab einer Höhe von 500 ft (ca. 150 m) muss mit bemannten Luftfahrzeugen gerechnet werden.
Es gelten die Ausweichregeln gem. § 13 LuftVO. Ausweichmanöver bei sich
nähernden Luftfahrzeugen dürfen nur nach unten erfolgen.
4. Bei gleichzeitigem Flugbetrieb mit mehr als 3 Flugmodellen muss ein vom Vorstand ernannter Flugleiter anwesend sein. Ist kein Flugleiter anwesend, dürfen nicht mehr als 3 Flugmodelle gleichzeitig geflogen werden. Die Namensklammer ist an der 2,4GHz-
Frequenztafel anzubringen.
5. Ohne entsprechendem Versicherungsschutz ist das Fliegen nicht gestattet (z.B. DMVF PREMIUM 4 Mio. € pauschal).
6. Bitte unbedingt beachten: §1 Abs.3 der Luftverkehrsordnung verbietet das Betreiben eines Luftfahrzeuges / Modellflugzeuges nach Alkoholgenuss!!!
7. Auf dem Fluggelände ist das Fliegen mit Modellen bis zu max. 25 kg gestattet, bei Modellen mit Verbrennungsmotoren ist die gesetzlich vorgeschriebene Schalldämpfung ( < 82 dB ) zu beachten.
Flugzeiten von Sonnenauf – Sonnenuntergang.
Vor Aufnahme des Flugbetriebes muss sich jeder Pilot in das Modellflugbuch eintragen.
8. Beim Flugbetrieb ist der Platz generell von Personen freizuhalten.
9. Start und Landung haben auf dem Platz zu erfolgen.
10. Vor der Landung muss der Pilot die übrigen Piloten durch einen deutlichen Zuruf „LANDUNG“ von seiner Absicht informieren.
11. Wer durch einen Verstoß gegen die Flugplatzordnung einen Schaden verursacht, haftet in voller Höhe. Wer dauernd gegen die Platzordnung verstößt, kann vom Vorstand mit Startverbot belegt werden.